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Zwölf Euro sind nicht genug

Medienbeitrag vom 31. Oktober 2021

Dieser Gastbeitrag von Alexandra Fedorets ist am 31.10.2021 im Tagesspiegel erschienen.

Das Sondierungspapier steht, die Koalitionsverhandlungen haben begonnen. Konsens haben die Ampelparteien unter anderem über eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro erreicht, mit der die SPD während der Wahlkampagne geworben hatte. Der höhere Mindestlohn soll die neue Respektkultur unterstützen: durch fair bezahlte Arbeitsleistungen und mehr Geld für Konsum und Ersparnisse, das damit Beschäftigten im Niedriglohnsektor zur Verfügung steht. Ein hehres Ziel, aber fraglich ist, ob diese Anhebung den Mindestlohn tatsächlich effektiver macht. Nicht allein die Höhe des Mindestlohns hat seine Wirkung bisher ausgebremst, sondern mehrere institutionelle Hürden, die es zu beseitigen gilt, wenn die die Ampelkoalition es mit Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt wirklich ernst meint.

Minijobs sind die erste und wichtigste Hürde, weil sie für Mindestlohnregelungen gleich aus mehreren Gründen kontraproduktiv sind. Egal wie hoch der Mindestlohn ist, bestimmt die feste 450-Euro-Verdienstobergrenze, dass Beschäftigte nicht über diesen Betrag kommen, selbst wenn die meisten von ihnen – wie Umfragen zeigen – ihr Arbeitspensum gerne ausdehnen würden. Empirische Studien belegen, dass die Wirkung des Mindestlohns auf Monatsverdienste gerade durch Minijobs massiv ausgebremst wird. Außerdem laden Minijobs zur Nichteinhaltung des Mindestlohns geradezu ein, weil sie sowohl für die Beschäftigten als auch für Arbeitgeber den Fehlanreiz schaffen, unter der festen Verdienstobergrenze zu bleiben. Der Vorschlag des Sondierungspapiers, die Verdienstobergrenze auf 520 Euro anzuheben, schafft diese Fehlanreize nicht ab und baut sogar den Rahmen für Minijobs aus. Diese Hürde ließe sich aber leicht abbauen, ohne einfach zugängliche Jobs zu gefährden: indem die harte Verdienstobergrenze aufgehoben und schrittweise mit dem Verdienst ansteigende Sozialversicherungsbeiträge eingeführt werden. Diese Lösung verhilft nicht nur dem Mindestlohn zu mehr Wirkung auf die Lohnverteilung, sondern würde auch „nebenbei“ die wichtige Teilzeitfalle abschaffen, die sich die Ampelkoalition laut Sondierungspapier offenbar ebenfalls vornehmen will.

Die zweite Hürde besteht in den rechtlichen Strukturen, die dafür sorgen, dass der Mindestlohn bei den Beschäftigten nicht vollständig ankommt und dass selbst offensichtlich rechtwidriges Verhalten mancher Arbeitgeber nicht immer auffliegt. Es ist zwar zu begrüßen, dass die Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, ausgebaut werden. Allerdings zeigen mehrere Studien, dass eine effektive Mindestlohneinhaltung eine grundlegende Modernisierung der Kontrollmechanismen braucht. Zielführend wäre es, sowohl die Kosten der Nichteinhaltung des Gesetzes als auch die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen zu erhöhen. Beispielsweise könnte man eine automatische mehrfache Lohnrückzahlung der betroffenen Beschäftigten einführen, sobald der Mindestlohnbetrug des Arbeitsgebers nachgewiesen ist (im Moment führt das nur zu einer Strafe, auf die Lohnrückzahlung muss gesondert geklagt werden). Damit Beschäftigte im Niedriglohnsektor sich stärker dem möglichen Lohnbetrug widersetzen können, braucht es eine breite rechtliche Aufklärung und Unterstützung. Die dritte Hürde liegt beim Arbeitgeber und den KonsumentInnen, die für die neue Mindestlohnregelung Verständnis und Bereitschaft aufbringen müssen, weil genau diese beiden Gruppen für die Lohnerhöhung aufkommen. Die Arbeitgeber sind dabei besonders wichtig, nicht nur, weil sie die Löhne gesetzeskonform zahlen müssen, sondern auch weil ihre Mitarbeit entscheidend ist, damit Behörden spezielle Betrugsmechanismen innerhalb der Branchen aufdecken und gegen unfaire Konkurrenzvorteile bei Mindestlohnumgehungen vorgehen können. Diese Hürde kann in der Zukunft wichtiger werden, weil die neue Mindestlohnanhebung die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission als bestehendes Gremium umgeht. Daher ist es Aufgabe der Politik, für den sozialen Beitrag der neuen Mindestlohnregelung bei den Arbeitgebern zu werben, Firmen bei der Weiterqualifizierung ihrer Belegschaft im Niedriglohnsektor zu unterstützen und weitere Möglichkeiten zu Kostenoptimierung vor allem bei Kleinstbetrieben zu schaffen. Ähnlich müsste bei den Konsumenten für mehr Akzeptanz geworben werden, damit sie bereit sind, höhere Preise für Waren und Dienstleistungen zu zahlen, die durch besser entlohnte lokale Arbeitskräfte entstehen. Die Gesellschaft als Ganzes muss diesen Mindestlohn mittragen.

Die Ampelkoalition hat hohe Erwartungen geweckt, dass sie eine Zukunft mit mehr gegenseitigen Respekt und besserem gesellschaftliches Miteinander schafft. Solche Erwartungen werden aber nur dann erfüllt, wenn die vorgeschlagenen Reformen wirkungsvoll gestaltet sind und bei ihren Zielgruppen ankommen. Lautstark angekündigte Reformen, die dann ins Leere laufen, haben dagegen viel Potenzial, die Glaubwürdigkeit der Politik zu untergraben.

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