Statement vom 12. November 2020
Das Bundesverfassungsgericht rügt das Entschädigungsgesetz für die Atomkonzerne und gibt damit einer Klage von Vattenfall Recht. DIW-Energieökonomin Claudia Kemfert kommentiert dies wie folgt:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage von Vattenfall zwingt die Bundesregierung dazu, die Entschädigungszahlungen für die Kraftwerksbetreiber neu zu regeln. Das Urteil ist vor allem eine Ohrfeige für die Politik, die es versäumt hat, juristisch wasserfeste Regelung für die Entschädigungen der Atomkonzerne zu finden. Besonders ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Konzerne durch den Deal mit der Bundesregierung bereits von hohen Kosten befreit wurden und eigentlich hätten Ruhe geben müssen.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 mit einem Deal, der die Übernahme der immensen Kosten für die Endlagerung des Atommülls garantiert hat, dafür gesorgt, dass die Konzerne von einer großen Kostenlast befreit wurden. Dies war ein guter Deal für die Konzerne, ein schlechter für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dass Konzerne daher immer noch Entschädigungen einklagen, bestätigt einmal mehr, dass die Atomenergie enorm teuer ist, ein Fass ohne Boden.
Der Energiewende tut dies keinen Abbruch, im Gegenteil. Die erneuerbaren Energien werden immer preiswerter, Atomenergie wird dagegen immer teurer. Vattenfall selbst plant den Umstieg hin zu mehr erneuerbaren Energien und tut sich keinen Gefallen, öffentliche Gelder einzufordern und gleichzeitig für eine erfolgreiche Energiewende zu stehen. Besser wäre, Vattenfall würde weitere Klagen fallenlassen und alles tun, um eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ohne Atomenergie zu ermöglichen.
Themen: Energiewirtschaft