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Gebt der Jugend endlich eine Stimme! Kommentar

DIW Wochenbericht 23 / 2019, S. 404

Felix Weinhardt

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Gut 61 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland haben bei der Europawahl ihre Stimme abgegeben – rund 13 Prozentpunkte mehr als fünf Jahre zuvor. Dass wieder mehr Menschen ihr urdemokratisches Recht wahrnehmen, wählen zu gehen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Schade ist nur, dass sehr viele junge Menschen, die die Europapolitik der kommenden Jahre sehr viel angehen wird, davon ausgeschlossen waren.

Gerade in Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der „Fridays for Future“-Demonstrationen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, wäre eine Debatte über das Wahlalter wichtig. Aktuell sind Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wahlberechtigt. Dies gilt nicht nur für die Europawahl, sondern auch für Bundes- und die meisten Landtagswahlen. Eine wiederkehrende Forderung ist das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre. Eines der Argumente: Die politische Bildung und das politische Interesse junger Menschen steigen, wenn diese über ihre Zukunft mitbestimmen können. Es wird jedoch auch hinterfragt, ob 16-Jährige die nötige geistige und politische Reife besäßen.

Was in dieser Debatte oft ausgeblendet wird: Das gesetzliche Wahlrecht ab 18 Jahren schränkt in der Praxis bei vielen jungen Menschen das Wahlrecht deutlich länger ein. Die Europawahl beispielsweise fand in diesem Jahr am 26. Mai statt. Wahlberechtigt waren somit alle Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 26. Mai ihren 18. Geburtstag feiern konnten – also alle, die vor dem 27. Mai 2001 geboren wurden. Wer aber am 27. Mai 2001 auf die Welt kam, darf, sollte es bei der vorgesehenen Legislaturperiode von fünf Jahren bleiben, erst im Jahr 2024 das erste Mal an einer Europawahl teilnehmen, abhängig vom exakten Wahldatum also mit 22 oder 23 Jahren. Die Erstwählerinnen und Erstwähler sind bei einer fünfjährigen Legislaturperiode nach Adam Riese im Durchschnitt also nicht 18, sondern 20,5 Jahre alt. Auf Bundesebene liegt der Durchschnitt bei einem vierjährigen Wahlzyklus bei 20 Jahren.

Zeitgleich zur Europawahl fand in Bremen die Wahl der Bürgerschaft statt. Auch in drei ostdeutschen Bundesländern werden in diesem Jahr die Landesparlamente neu gewählt. Wer in Sachsen oder Thüringen wohnt und erst am Jahresende das gesetzliche Wahlalter erreicht, ist direkt doppelt betroffen: Ohne vorgezogene Neuwahlen nimmt man dann erst mit 22 bis 23 Jahren das erste Mal an Europa- und Landtagswahlen teil – in der Regel also nach Abschluss der Berufsausbildung oder sogar des Studiums. Diese Menschen müssen andere und hoffentlich friedliche Wege finden, ihrer politischen Meinung Gehör zu verschaffen. Viel sinnvoller wäre es, sie früher wählen zu lassen.

In Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg darf auf Kommunal- und Landesebene bereits ab dem 16. Geburtstag gewählt werden. Auch andere Bundesländer erlauben die Teilnahme an Kommunalwahlen ab dem 16. Geburtstag. In Hessen wurde eine 1998 eingeführte Regel zur Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre bereits im Jahr 1999 unter der Landesregierung von Roland Koch wieder abgeschafft.

Doch warum nicht der nachwachsenden Generation (noch) mehr politisches Gehör verschaffen? Der demografische Wandel macht es noch viel dringlicher, über ein geringeres Mindestalter für die Teilnahme an Wahlen nachzudenken. Schon bei der Bundestagswahl 2017 war nur jeder siebte Wahlberechtigte unter 30 Jahre alt. Es besteht die Gefahr, dass langfristige Interessen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Nicht ohne Grund geht es in der „Fridays for Future“-Bewegung um künftige Probleme wie den Klimawandel, der in zehn, 20 oder 50 Jahren voll durchschlägt, wenn jetzt nicht gegengesteuert wird.

Es wird Zeit für ein bundesweites gesetzliches Wahlrecht ab dem 16. Geburtstag, und zwar auf allen Ebenen. Mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wären die Erstwählerinnen und Erstwähler im Durchschnitt dann zumindest ab dem 19. Lebensjahr vollwertig in unsere Demokratie eingebunden.

Felix Weinhardt

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie

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