DIW Wochenbericht 49 / 2018, S. 1052
Dorothea Schäfer, Erich Wittenberg
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Frau Schäfer, das EU-Staatsanleihen-Privileg erlaubt ein Risikogewicht von null für EU-Staatsanleihen. Über die Aufhebung dieses Privilegs wird seit langem gestritten. Wie ist die aktuelle Situation in dieser Frage? Bei den Mitgliedsländern des Basler Ausschusses kam für eine positive Risikogewichtung keine Einigung zustande. Das heißt, es bleibt bei der Null-Risikogewichtung. Wenn also Banken EU-Staatsanleihen in ihre Bücher aufnehmen, ist dafür kein zusätzliches Eigenkapital notwendig. Man muss allerdings dazu sagen, dass es gleichzeitig ein Diskussionspapier des Basler Ausschusses zu der Frage gibt, wie man prinzipiell mit der positiven Risikogewichtung für Staatsanleihen verfährt. Dieser Streit ist also nach wie vor virulent.
Wie argumentieren die Befürworter der Abschaffung des EU-Staatsanleiheprivilegs? Die Befürworter sehen darin eine unzulässige Bevorteilung von Investitionen in Staatsanleihen und damit eine unzulässige Bevorteilung der Staaten bei der eigenen Finanzierung gegenüber anderen, zum Beispiel Unternehmensfinanzierungen. Sie sehen darin auch einen Anreiz, in heimische Staatsanleihen zu investieren.
Wie stark ist denn die Neigung der europäischen Großbanken, in Staatsanleihen des eigenen Landes zu investieren? Diese Neigung ist bei allen Großbanken, insbesondere aber bei italienischen und spanischen Banken stark ausgeprägt. Doch auch deutsche Großbanken investieren in eigene Staatsanleihen. Allerdings würde den deutschen Banken der Anreiz dazu nicht genommen, wenn man Risikogewichte für Staatsanleihen einführen würde, weil das Risiko der deutschen Staatsanleihen von den Ratingagenturen so niedrig bewertet wird, dass es auch bei einer positiven Risikogewichtung immer noch bei null läge. Das bedeutet, deutsche Banken hätten immer noch einen Anreiz, stark in heimische Staatsanleihen zu investieren. Das ist aber nicht gut in einer Währungsunion, in der die grenzüberschreitend tätigen Großbanken ein möglichst gut diversifiziertes Staatsanleihenportfolio halten sollten.
Wie argumentieren die Gegner der Abschaffung des EU-Staatsanleiheprivilegs? Die Gegner sehen darin eine ernste Gefahr für die Wiederanfachung der europäischen Schuldenkrise und eine Erschwernis der Finanzierbarkeit von Staatsschulden. Diese Erschwernis würde zwar zunächst nur einzelne stark verschuldete Staaten betreffen, aber in der Währungsunion hätte es auch externe Effekte auf andere Staaten.
Welche Folgen hätte die Einführung einer Eigenkapitalunterlegung von EU-Staatsanleihen für die europäischen Banken? Vor allen Dingen wären spanische und italienische Banken betroffen, die einen starken Home Bias haben, also sehr viele eigene Staatsanleihen in den Büchern haben, die relativ schlecht geratet sind. Dafür bräuchten die hier betrachteten spanischen Großbanken knapp zehn Milliarden und die italienischen Banken über zehn Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital. Diese beträchtlichen Beträge würden dazu führen, dass die italienischen Banken wieder Probleme bekommen, weil sie ja ohnehin relativ niedrige Eigenkapitaldecken haben.
Sollte Ihrer Meinung nach die Risikogewichtung für EU-Staatsanleihen eingeführt werden? Ich würde eine Lösung präferieren, bei der man auf der einen Seite das Problem der relativ geringen Eigenkapitalpuffer angeht und gleichzeitig dafür sorgt, dass die Banken ein Wertpapier in die Hand bekommen, das es ihnen ermöglicht, qua Konstruktion ihr Staatsanleihenportfolio zu diversifizieren. Es gibt den Vorschlag, ein durch Staatsanleihen besichertes neues Wertpapier zu konstruieren. Die Staatsanleihen, die dieses Wertpapier besichern, wären aus dem gesamten Euroraum. Dadurch würde es eine automatische Diversifizierung bekommen. Wenn dieses neue Wertpapier ein Risikogewicht von null hätte, hätten die Banken auch einen starken Anreiz, in dieses Wertpapier zu investieren und damit ihren Home Bias zu reduzieren.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2018-49-2
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/190779