Direkt zum Inhalt

Brauchen wir eine gesonderte Besteuerung der "Reichen"?

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 1 / 2013, S. 225-229

Hermann Otto Solms

get_appAufsatz Download (Verlag)

Abstract

Die Einführung der Schuldenbremse ins Grundgesetz war ein großer Wurf der Politik. Die Schuldenbremse versperrt den Weg, Staatsausgaben immer weiter über neue Schulden zu finanzieren. Um das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes zu erreichen, haben wir frühzeitig damit begonnen, die Defizite zu verringern, auch wenn die Schuldenbremse für den Bund erst ab 2016 und für die Bundesländer sogar erst ab 2020 vollständig greift. Im vergangenen Jahr war in Deutschland der öffentliche Gesamthaushalt von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialkassen zusammen genommen ausgeglichen. Das gelang aber nur, weil die Sozialkassen Überschüsse erzielten, die den Bürgern zurückgegeben werden sollten. Daher ist unbestritten, dass weiterhin Konsolidierungsbedarf bei Bund und Ländern besteht. Strittig ist dagegen sehr, auf welchem Weg Einnahmen und Ausgaben in Einklang gebracht werden sollen: über die Ausweitung der Staatseinnahmen oder über die Eindämmung der Staatsausgaben. Hier unterscheiden sich die politischen Absichten der Parteien fundamental: Während SPD, Grüne, Linke und Teile der Union dezidiert die Steuern erhöhen wollen, stemmt sich die FDP dagegen. Für diese Haltung sprechen gute Gründe.

Themen: Verteilung, Steuern

keyboard_arrow_up