Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) hat die Regierungskoalition ein weit reichendes Reformvorhaben der Unternehmensbesteuerung in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nachdem bereits im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2001 einzelne Elemente umgesetzt worden sind, sollen nun die Steuersätze von 2001 an durchgreifend gesenkt werden; ferner geht es darum, die Struktur der Unternehmensbesteuerung - das Zusammenwirken von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer - grundlegend zu reformieren. Steuersystematisch bedeutet die Reform einen radikalen Wechsel. Einbehaltene Gewinne der Kapitalgesellschaften werden künftig mit 25 % deutlich niedriger besteuert als ausgeschüttete, weil diese bei den Anteilseignern zusätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Personengesellschaften sollen die Möglichkeit erhalten, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, um so ebenfalls von den Steuersenkungen zu profitieren ("Opti-onsmodell"), andernfalls können sie einen Teil der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen. Auch zahlen Kleinaktionäre mehr Steuern als bisher, da das Anrechnungsverfahren durch das "Halbeinkünfteverfahren" ersetzt wird. Das Optionsmodell macht das Steuerrecht erheblich komplizierter, und die Begünstigung der einbehaltenen Gewinne ist volkswirtschaftlich kaum zu rechtfertigen. Es ist daher fraglich, ob das Reformkonzept der Bundesregierung eine Zukunft hat. Wenn der Spitzensatz der Einkommensteuer nicht noch weiter als auf die jetzt vorgeschlagenen 45 % gesenkt werden soll, kann auf Dauer ein Druck entstehen, Dividenden und Zinserträge ebenso niedrig zu besteuern wie einbehaltene Gewinne (Abgeltungssteuer, Duale Einkommensteuer). Sinnvoller wäre es, bei der bisherigen Integration von Körperschaft- und Einkommensteuer
Themen: Unternehmen, Steuern