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Leverage Ratio

Leverage Ratio

In der Regulierung von Banken im Rahmen von Basel III spielt die Leverage Ratio im Vergleich zur Equity Ratio eher eine Nebenrolle. Die beiden Begriffe stehen für unterschiedliche Eigenkapitalquoten. Bei der Leverage Ratio wird das Eigenkapital ins Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme gesetzt. Die Leverage Ratio im Bankensektor entspricht damit der Eigenkapitalquote, wie sie üblicherweise in der Realwirtschaft verwendet wird. Der Baseler Ausschuss hat die Leverage Ratio neu in das Regelwerk zu Basel III aufgenommen, das ab 2013 schrittweise in Kraft treten soll. Allerdings soll die Leverage Ratio zunächst nur eine Beobachtungsgröße sein.

Für die Leverage Ratio ist in Basel III eine Mindestmarke von drei Prozent vorgesehen. Das heißt, die Hebelung der Bilanzsumme soll auf das 33,3-Fache des gesamten Kernkapitals begrenzt werden. Allerdings wird hier nicht das harte Kernkapital zur Berechnung herangezogen, sondern das Kernkapital, also hartes Kernkapital plus Mischformen aus Eigen- und Fremdkapital („hybrides Kapital") und stille Einlagen.

Lesen Sie mehr zum Thema:
Kommentar (PDF, 84.93 KB)von Dorothea Schäfer: "Bankenstresstest: Die Eigenkapitaldecke bleibt (zu) dünn" (November 2018)
DIW Wochenbericht 46/2011 (PDF, 473.05 KB) „Leverage Ratio ist das bessere Risikomaß"


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